Liebe Eltern unserer Viertklässler,

das Kultusministerium hat neue Informationen zum Übertritt in diesem Jahr herausgegeben.

Diese möchte ich Ihnen auf diesem Weg gerne zukommen lassen:

 

Leistungserhebung in Jahrgangsstufe 4

Für Probearbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat -und Sachunterricht der Jahrgangsstufe 4 gilt abweichend von § 10 Abs. 3 GrSO:

Bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses sollen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht insgesamt 14 Probearbeiten abgehalten werden, nach Möglichkeit im Fach Deutsch acht sowie in den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht jeweils drei Probearbeiten.

Sollte diese Anzahl bereits erreicht worden sein, sind insbesondere mündliche und praktische Leistungsnachweise denkbar, um die Lernentwicklung über den gesamten Zeitraum bis zum Übertrittszeugnis abbilden zu können.

Weiterhin gilt, dass mündliche Leistungsnachweisegemäß dem geltenden Rahmenkonzept vom 30.12.2020 auch im Distanzunterricht durchgeführt werden können.

Die Aushändigung der Zwischeninformation über den Leistungsstand an die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erfolgte nicht am 22.01.2021, sondern erst mit der Wiederaufnahme des Präsenz-bzw. Wechselunterrichts.

Vorausgesetzt, dass dies zum 01.02.2021 möglich ist, erfolgt die Ausgabe der Zwischeninformation voraussichtlich frühestens im Zeitraum vom 02.02. –05.02.2021, da der erste Tag zunächst ein Ankommen der Schülerinnen und Schüler ermöglichen soll.

Für den Fall, dass eine persönliche Aushändigung der Zwischeninformation aufgrund der Infektionslage im genannten Zeitraum nicht erfolgen kann, ist auch ein postalischer Versand an die Erziehungsberechtigten möglich.

Übertrittszeugnisse

Wie bisher gilt der Grundsatz, dass das Übertrittszeugnis feststellt, für welche Schulart die Schülerin oder der Schüler geeignet ist (§ 6 Abs. 3 GrSO).

  • Die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt (§ 6 Abs. 5 GrSO).
  • Das amtliche Formular für das Übertrittszeugnis findet in der zum Schuljahr 2020/2021 überarbeiteten Fassung (vgl. KMS III.1-BS7422.0/54/5 vom 16.12.2020) Anwendung.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten das Übertrittszeugnis nicht am 03.05.2021, sondern am 05.2021.

Probeunterricht

Termine

Die Anmeldung zum Probeunterricht ist wie vorgesehen im Zeitraum vom 10.05. –14.05.2021möglich.

Der Probeunterrichtfindet vom 18.05. –20.05.2021statt.

Eine weitere Verschiebung dieser Termine kann aus schulorganisatorischen Gründen (Personalplanung an den weiterführenden Schulen) nicht erfolgen.

 

Inhalte

Wie bisher gilt: Wenn ein im Probeunterricht geprüfter Inhalt im Unterricht bis dahin nicht erarbeitet worden ist, können die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern einen entsprechenden Hinweis an die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geben.

Darüber hinaus erhalten die Schulen am jeweiligen Tag des Probeunterrichts Einblick in die Aufgaben, so dass die Schulleitung die betreffende weiterführende Schule über ggf. noch nicht erarbeitete Inhalte auch unmittelbar informiert.

Betroffene Aufgaben gehen in den genannten Fällen nicht in die Bewertung ein.

Wie auch im vergangenen Schuljahr werden die Aufgaben des Probeunterrichts an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst.

 

Stefanie Lutye-Küst, Rektorin